1. Versteigerung
Die Versteigerung und/oder der freihändige Verkauf erfolgt auf fremde Rechnung und in fremdem Namen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2. Teilnahme
Die an der Versteigerung teilnehmenden Bieter haben sich auf Verlangen der ZehBra GmbH & Co.KG (nachfolgend "ZehBra" genannt) auszuweisen, und anzugeben, ob sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind oder im Namen und Auftrag einer solchen Person handeln. Jeder Bieter/Ersteigerer erhält nach dessen Ausweisung eine Bieterkarte; eine Kopie des Ausweises ist Bestandteil der Bieterkarte. Mit dieser Bieterkarte nimmt der Bieter an der Versteigerung teil. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Karte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Missbrauch der Bieterkarte haftet der Bieter. Mit der Teilnahme an unserer Versteigerung/Verkauf erkennen der Bieter und der Käufer die nachstehenden Versteigerungsbedingungen an.
3. Gewährleistung
Alle Gegenstände, die im Rahmen der Versteigerung oder im freihändigen Verkauf angebotenen werden, sind, soweit sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind, gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Zehbra übernimmt keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit oder Vollständigkeit.
Bei der Versteigerung von gebrauchten Gegenständen stehen dem Ersteigerer Rechte wegen eines Mangels der versteigerten Sache nur zu, wenn
- durch die ZehBra eine Garantie übernommen oder eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert wurde,
- eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde,
- der Schaden auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten beruht,
- oder wenn die Haftung nach geltendem Recht unabdingbar ist, wie zum Beispiel in Fällen der Körper- oder Gesundheitsverletzung.
Insbesondere besteht keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Geschädigten. Die Haftung der ZehBra GmbH & Co.KG ist begrenzt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht im freihändigen Verkauf, sofern der Käufer eine natürliche Person ist und der Abschluss des Kaufvertrages weder seiner gewerblichen, noch selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesem Falle 12 Monate, ab Übergabe der Ware an den Käufer.
4. Versteigerungskatalog
Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre, Mengenangaben, Aussagen über Art, Güte und Beschaffenheit der Ware sind unverbindlich. Eine Beschaffenheitsgarantie wird hierdurch ausdrücklich nicht übernommen.
Die ZehBra ist berechtigt, Versteigerungsnummern zu trennen und zusammenzufassen, die im Versteigerungskatalog genannte Reihenfolge zu ändern und die Versteigerungsnummern zurückzuziehen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden, nach dreimaligem Ausruf. Der Zuschlag kann ohne Angaben von Gründen verweigert und unter Vorbehalt erteilt werden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, liegt die Zuschlagsentscheidung im Ermessen des Versteigerers. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit des Höchstgebotes oder bestehen Zweifel über den Zuschlag allgemein, gilt alleine und unwiderruflich die Entscheidung des Versteigerers, der sich an der Versteigerung mitbietende Personen durch ihre Teilnahme unterwerfen. Mindestgebote werden durch die ZehBra festgelegt.
6. Gefahrübergang
Mit dem Zuschlag bzw. im freihändigen Verkaufsabschluss gehen Besitz und die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der versteigerten bzw. verkauften Gegenstände auf den Käufer über.
7. Aufgeld
Das vom Käufer zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % auf das Höchstgebot. Auf das Höchstgebot zuzüglich Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Alle Gegenstände werden nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätigten Scheck verkauft. Die Annahme von Schecks liegt im Ermessen des Versteigerers.
8. Ausland
Verkäufe an Ersteigerer aus EU-Staaten werden nur nach Vorlage der Ausweispapiere und der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umsatzsteuerfrei getätigt.
Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an die ZehBra zu zahlen. Nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Originalausfuhrpapiere wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Werden die Originalausfuhrpapiere nicht in einer Frist von 8 Wochen vorgelegt, so ist die ZehBra berechtigt, die Abrechnung an den Auftraggeber vorzunehmen. Die Ansprüche des Ersteigerers richten sich dann gegen diesen.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher, fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. Soweit der Ersteigerer die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherung aller Forderungen von ZehBra an ZehBra ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ZehBra nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist ZehBra zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
10. Übergabe und Abholung
Nach vollständiger Bezahlung wird die ersteigerte Ware vom Personal des Versteigerers herausgegeben. Aufrechnungen gegen den Kaufpreisanspruch sind gegenüber dem Versteigerer unwirksam.
Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und einer eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
Die Abholung sämtlicher ersteigerter Gegenstände muss nach den im Versteigerungskatalog gemachten Angaben erfolgen. Die Abholung ist werktags von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich an Freitagen zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr.
Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Bei der Abholung sind die Anweisungen der Mitarbeiter der ZehBra maßgebend. Für Beschädigungen, die bei Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Verkäufers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Die Mitarbeiter der ZehBra sind jederzeit berechtigt Fahrzeug-, Taschen- oder Personenkontrollen während des Aufenthaltes auf dem Versteigerungs- bzw. Besichtigungsgelände durchzuführen. Dies gilt insbesondere für den Abholungszeitraum.
11. Verzug
Zahlt der Ersteigerer nicht den vollen Kaufpreis, so gerät er spätestens 14 Tage nach dem Versteigerungstag in Verzug. Hat der Ersteigerer mit Scheck bezahlt, gerät er spätestens 10 Tage nach Verweigerung der Zahlung durch die bezogene Bank in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 288 BGB.
Der Ersteigerer gerät bei nicht rechtzeitiger Abholung, mit Ablauf des unter der Ziffer 11 genannten Zeitraumes in Verzug.
Zahlt der Ersteigerer bei Fälligkeit nicht den vollen Endpreis oder holt er die Sachen nicht innerhalb der o.g. Frist ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Ersteigerer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz, statt Leistung zu verlangen. Die ZehBra ist nach dieser Frist ohne weitere Aufforderung berechtigt, die Gegenstände neu zu veräußern. Ein eventueller Mindererlös geht zu Lasten des Käufers.
12. Einziehungsberechtigung
Der Versteigerer ist berechtigt Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
Für den freihändigen Verkauf gelten diese Bedingungen ebenfalls.
13. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich alle geschäftlichen Daten oder technischen Informationen, die nicht allgemein bekannt sind oder er von Dritten erhält oder bei Besichtigungen bekommt, vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke zu verwenden. Insbesondere erlangte Daten oder Unterlagen aus Buchhaltung, Datenträger, Kontoauszügen, Bilanzen etc. sind unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Firmenbezogene Informationen auf Datenträger sind nach den gesetzlichen Vorschriften sofort zu löschen, wenn der Kunde solche Objekte erworben hat oder davon Kenntnis bekommt.
14. Datenerfassung und Datenschutz
Der Kunde ermächtigt die Fa. ZehBra GmbH & Co. KG, durch seine Registrierung/Anfrage, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Abwicklung aktueller und zukünftiger Rechtsgeschäfte sowie eigene Zwecke zu nutzen (soweit dieses bei der Registrierung/Anfrage bestätigt wurde). Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Kenntnisse von seinem Nutzerkonto und Anmeldeinformationen erhalten. Der Kunde haftet für sämtliche, sein Konto betreffende Handlungen, wenn er einem Dritten eine Zugangs- oder Nutzungsmöglichkeit ermöglicht. Liegen dem Kunden entsprechende Anhaltspunkte vor, dass unbefugte Dritte Kenntnis von seinen Anmeldedaten erhalten haben, so ist dieser verpflichtet, Fa. ZehBra GmbH & Co. KG das unverzüglich mitzuteilen.
Die vom Kunden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet. Mit der Registrierung/Anfrage bestätigt der Kunde sein Einverständnis über die Zusendung von Bekanntmachungen und Newslettern zu Angeboten von der Fa. ZehBra GmbH & Co. KG (soweit dieses bei der Registrierung/Anfrage bestätigt wurde).
Die Fa. ZehBra GmbH & Co. KG garantiert, dass die vom Kunden übermittelten Daten nur zur Abwicklung und Werbung zwischen ihm und Fa. ZehBra GmbH & Co. KG verwendet werden.
15. Datenschutzerklärung
Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden.
16. Datenübermittlung /Datenprotokollierung
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Diese Daten werden anonymisiert zum Zweck der statistischen Auswertung gesammelt. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Aus diesen Daten können keine Rückschlüsse auf persönliche Daten gezogen werden.
17. Nutzung persönlicher Daten
Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung mitteilen.
Daten aus der Registrierung werden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben bearbeitet und gespeichert und im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung von Fa. ZehBra GmbH & Co. KG genutzt.
Der Kunde kann die jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung seiner persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen, sofern Steuer- oder Handelsrechtliche Gründe nicht vorliegen.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
18. Auskunft Ihrer Daten
Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie nach den gesetzlichen Vorgaben.
19. Sicherheit Ihrer Daten
Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind.
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Für die Lieferung ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort. Für Zahlungen der Sitz der ZehBra GmbH & Co. KG. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist als Gerichtsstand Erfurt vereinbart
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Stand 2018